Sie können ein Elektromobil komplett ohne Führerschein wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren wurden, da dass Seniorenmobil als 25km/h-Mofa klassifiziert ist.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei müssen Sie also keine Kenntnis von Verkehrsregeln nachweisen, sondern nur ihr Alter belegen. Der Grund dafür ist das bis zum 30.04. 1965 "25 km/h Mofas" ohne Führerschein gefahren werden durften.
In Deutschland können Sie ansonsten das Seniorenmobil zusätzlich mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren, die ab 16 Jahren erwerbbar und in den Klassen A1, A2, A, B, Mofa-Führerschein und T inkludiert ist. Sie müssen das Elektromobil weder beim Straßenverkehrsamt anmelden, noch Kfz-Steuern entrichten. Auch turnusmäßige Hauptuntersuchungen beim TÜV oder DEKRA sind nicht erforderlich. Lediglich eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungskennzeichen sind vonnöten.
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