Elektroroller (L1e und L2e Klasse) und auch 50 cm³ Roller dürfen in der EU seit dem Jahr 2002 nur noch 45 km/h fahren. In der Bundesrepublik durften 50er Roller bis zum Jahr 2001 tatsächlich 50 km/h fahren.
Dies hatte den Vorteil, dass die Roller in der Stadt problemlos im Verkehr "mit schwimmen" konnten.
In der DDR war die Höchstgeschwindigkeit für 50 cm³ Roller sogar 60 km/h. Für alle Roller aus der Bundesrepublik die bis bis zum Jahr 2001 zugelassen oder in der DDR produziert wurden, gelten deshalb für diese Geschwindigkeiten Ausnahmeregeln.
Sie dürfen weiterhin 50 bzw. 60 km/h fahren.
Am 01.01.2002 trat im Rahmen der Europäisierung eine Änderung der Vorschrift in Kraft, die die Höchstgeschwindigkeit der Roller von 50 km/h auf 45 km/h reduzierte. Der Grund dafür war, dass die Bundesrepublik Deutschland mit den anderen Ländern der europäischen Unionen einen Kompromiss einging. Italien und Spanien, zwei Länder die sehr viele 50 cm³ Roller produzierten, hatten auf dem heimischen Markt eine maximaile Geschwindigkeit von 45 km/h. Diese maximale Höchstgeschwindigkeit setzten Sie in den Verhandlungen mit der EU durch, so dass die Bundesrepublik nun Ihrerseits die Geschwindigkeitsgrenze von 50 km/h auf 45 km/h senken musste.
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