Der Deutsche Bundesrat hat beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem normalen Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Das Gesetz beinhaltet, dass die Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung 125 Motorräder bzw. Elektro Motorräder fahren dürfen, wenn sie mindestens 5 Jahre lang schon ihren Autoführerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens 9 Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, 4 davon in Theorie und 5 in der Praxis.
In Deutschland dürfen Autofahrer schon bisher auch 125er Motorräder bzw Elektro-Motorräder fahren, wenn sie ihren Autoführerschein vor dem 01.04.1980 erworben haben.
Unser Elektroroller "ROBO" (75 km/h, 135 km Reichweite, 3699 €), kann dank des neuen Gesetzes unter diesen neuen Bedingungen mit dem normalen Autoführerschein gefahren werden. Hier gelangen sie zum E-Scooter "ROBO".
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