Auch Autofahrer dürfen künftig unter Auflagen 125er Elektro-Motorräder fahren ohne einen speziellen Führerschein zu machen

Auch Autofahrer dürfen künftig unter Auflagen 125er Elektro-Motorräder fahren ohne einen speziellen Führerschein zu machen

Auch Autofahrer dürfen künftig unter Auflagen 125er Motorräder bzw Elektro-Motorräder fahren ohne einen speziellen Führerschein zu machen 

Der Deutsche Bundesrat hat  beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem normalen Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf.  Das Gesetz beinhaltet, dass die Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung 125 Motorräder bzw. Elektro Motorräder fahren dürfen, wenn sie mindestens 5 Jahre lang schon ihren Autoführerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens 9 Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, 4 davon in Theorie und 5 in der Praxis.

In Deutschland dürfen Autofahrer schon bisher auch 125er Motorräder bzw Elektro-Motorräder fahren, wenn sie ihren Autoführerschein vor dem 01.04.1980 erworben haben.

                                       

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Posted on 04.06.2020 Neuigkeiten 4781
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