Um es kurz zu machen: Ja, das geht. Um einen Elektroroller (25 km/h Version) oder auch ein E-Mofa fahren zu können,benötigt man keinen Führerschein, sondern nur eine sogenannte Prüfbescheinigung. Diese ist mit ein paar wenigen Praxisstunden sowie einer kleinen Theorieprüfung zügig zu erlangen. einen Führerschein der Klasse B besitzt, braucht bei einer Kontrolle übrigens keinePrüfbescheinigung vorzulegen. Auch Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, benötigen keinen Führerschein, um mit dem Elektro-Mofa fahren zu dürfen. Diese können einfach unter Vorlage eines Identitätsnachweises beim TÜV eine Prüfbescheinigung beantragen und dann direkt durchstarten.
Was aber, wenn man kurzzeitig den Führerschein abgeben musste (zum Beispiel aufgrund
Alkoholkonsums) oder wenn eventuell sogar eine MPU auf einen zukommt? Hier wird es interessant:
Es ist tatsächlich möglich – auch bei einem vorrübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis – weiterhin
mit dem Elektroroller zu fahren. Hierfür muss lediglich beim TÜV eine Prüfbescheinigung angefordert
werden. Dies funktioniert normalerweise unter Vorlage des Führerscheins. Wenn dieser aber aufgrund
eines Deliktes entzogen wurde, kann es schwierig werden. Hier hilft es allerdings, beim
Kraftfahrbundesamt eine Abschrift aus der Führerscheinkartei zu beantragen.
Mit dieser Abschrift geht man dann zum TÜV und bekommt so seine Prüfbescheinigung ausgehändigt.
Und schon hat man die Chance, die führerscheinfreie Zeit trotzdem mobil zu überbrücken – z.B. mit
einen Elektro-Moped, E-Mofa oder auch E-Scooter.
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Alternativ kann man natürlich immer auch die theoretische Prüfung für den Erhalt der
Prüfbescheinigung ablegen. Hier ist allerdings Voraussetzung, dass im Vorfeld einige Praxis- sowie
auch Theoriestunden abgeleistet wurden. Mehr dazu im Laufe dieses Textes.
Hier müssen wir unterscheiden: Wenn man gar keinen Führerschein besitzt, braucht man natürlich
eine Prüfbescheinigung. Ohne diese Bescheinigung ist es ohne Führerschein nicht erlaubt, mit dem E-
Roller auf der Straße zu fahren.
Wenn man seinen Führerschein abgeben musste und ein Fahrverbot für alle Klassen bekommen hat,
darf man leider auch nicht mit dem E-Roller fahren. Wenn man aber zum Beispiel nur ein Fahrverbot
für bestimmte Fahrzeuge auferlegt bekam, ist es eventuell möglich, auch ohne Führerschein mit dem
Motoroller zu fahren. Hier muss nur – wie oben erwähnt – die Prüfbescheinigung beim TÜV beantragt
werden.
Die Regeln sind hier eindeutig: Da grundsätzlich für das Führen eines E-Mofas nur eine
Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift hier §21 StVG nicht. Das heißt, das Fahren ohne
Bescheinigung gilt hier also nicht als Fahren ohne Führerschein.
Wer die Prüfbescheinigung direkt erhalten möchte, ohne einen gültigen Führerschein der Klasse B
vorlegen zu können, muss im Vorfeld sechs Theoriestunden ableisten sowie mindestens 1,5 h
Fahrpraxis vorweisen. Jede Theoriestunde hat dabei einen Umfang von 90 Minuten und es darf auch
maximal eine dieser Stunden verpasst werden. Ist dieses Ziel erreicht, muss noch eine theoretische
Prüfung abgelegt werden – und dem Weg zum E-Roller-Erlebnis bis zu 25 km/h steht nichts mehr
entgegen! Voraussetzung ist, dass man mindestens das 15. Lebensjahr abgeschlossen haben muss.
Trotz dessen, dass für den Erwerb der Prüfbescheinigung keine praktische Prüfung abgelegt werden
muss, ist es – wie oben bereits beschrieben – notwendig, dass ein Mindestmaß an praktischen
Übungsstunden absolviert werden muss. Dieses Mindestmaß besteht entweder aus einmal 90 Minuten Einzelunterricht oder bis zu 180 Minuten Gruppenunterricht. Hierbei darf die Gruppengröße
aber nicht mehr als 4 Personen betragen.
Beispielsweise müssen bei diesen Praxisstunden folgende Aufgaben erfüllt werden:
Schlangenlinien fahren
Vollbremsung durchführen (bei ca. 25km/h)
Verschiedene Fahrmanöver (z.B. Kreise ziehen, bei sehr niedriger Geschwindigkeit fahren,
wenden und ausweichen)
Es müssen mindestens sechs Doppelstunden á 90 Minuten absolviert werden. Dabei ist der Unterricht
in verschiedene Abschnitte unterteilt.
Diese umfassen:
Klärung der Voraussetzungen für den Erhalt des Prüfscheins
Technische Einweisung in das Fahrzeug
Vorfahrtsregelungen
Fahrmanöver
Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
Besondere Witterungsbedingungen
In den meisten Fällen wird von den anbietenden Fahrschulen ein Komplettpaket für alle Theorie- und
Praxisstunden angeboten, die oft schon die erste oder auch zweite Theorieprüfung mit beinhaltet.
Die zu erwartenden Kosten sollten hier im Allgemeinen einen Betrag von 150 € nicht überschreiten.
Viele Leute kaufen sich ein teures E-Bike statt eines Elektrorollers wenn sie ihren Führerschein aufgrund einer MPU verlieren. Unsere E-Mofas kosten 1799 € und können so eine interessante Alternative zum E-Bike sein.
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