Elektroroller fahren trotz Führerscheinentzug wegen MPU – ist das erlaubt?
Ja, das ist tatsächlich möglich! Auch bei einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis – etwa im Zuge einer angeordneten MPU – können Sie weiterhin mobil bleiben: mit einem Elektroroller, der als Mofa (bis 25 km/h) zugelassen ist. Dafür benötigen Sie lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel beim TÜV – normalerweise gegen Vorlage Ihres Führerscheins. Wenn dieser jedoch bereits entzogen wurde, kann es komplizierter werden. In diesem Fall hilft ein Antrag auf Abschrift aus der Führerscheinkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Mit dieser Abschrift können Sie dann beim TÜV die Prüfbescheinigung beantragen.
So lässt sich auch die führerscheinfreie Zeit sinnvoll überbrücken – beispielsweise mit einem Elektro-Moped, E-Mofa, einem dreirädrigen E-Mobil, einem Kabinenroller oder auch einem E-Scooter.
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Alternativ kann man natürlich immer auch die theoretische Prüfung für den Erhalt der
Prüfbescheinigung ablegen. Hier ist allerdings Voraussetzung, dass im Vorfeld einige Praxis- sowie
auch Theoriestunden abgeleistet wurden. Mehr dazu im Laufe dieses Textes.
Die Regeln sind hier eindeutig: Da grundsätzlich für das Führen eines E-Mofas nur eine
Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift hier §21 StVG nicht. Das heißt, das Fahren ohne
Bescheinigung gilt hier also nicht als Fahren ohne Führerschein.
Wer die Prüfbescheinigung direkt erhalten möchte, ohne einen gültigen Führerschein der Klasse B
vorlegen zu können, muss im Vorfeld sechs Theoriestunden ableisten sowie mindestens 1,5 h
Fahrpraxis vorweisen. Jede Theoriestunde hat dabei einen Umfang von 90 Minuten und es darf auch
maximal eine dieser Stunden verpasst werden. Ist dieses Ziel erreicht, muss noch eine theoretische
Prüfung abgelegt werden – und dem Weg zum E-Roller-Erlebnis bis zu 25 km/h steht nichts mehr
entgegen! Voraussetzung ist, dass man mindestens das 15. Lebensjahr abgeschlossen haben muss.
Trotz dessen, dass für den Erwerb der Prüfbescheinigung keine praktische Prüfung abgelegt werden
muss, ist es – wie oben bereits beschrieben – notwendig, dass ein Mindestmaß an praktischen
Übungsstunden absolviert werden muss. Dieses Mindestmaß besteht entweder aus einmal 90 Minuten Einzelunterricht oder bis zu 180 Minuten Gruppenunterricht. Hierbei darf die Gruppengröße
aber nicht mehr als 4 Personen betragen.
Beispielsweise müssen bei diesen Praxisstunden folgende Aufgaben erfüllt werden:
Schlangenlinien fahren
Vollbremsung durchführen (bei ca. 25km/h)
Verschiedene Fahrmanöver (z.B. Kreise ziehen, bei sehr niedriger Geschwindigkeit fahren,
wenden und ausweichen)
Es müssen mindestens sechs Doppelstunden á 90 Minuten absolviert werden. Dabei ist der Unterricht
in verschiedene Abschnitte unterteilt.
Diese umfassen:
Klärung der Voraussetzungen für den Erhalt des Prüfscheins
Technische Einweisung in das Fahrzeug
Vorfahrtsregelungen
Fahrmanöver
Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
Besondere Witterungsbedingungen
In den meisten Fällen wird von den anbietenden Fahrschulen ein Komplettpaket für alle Theorie- und
Praxisstunden angeboten, die oft schon die erste oder auch zweite Theorieprüfung mit beinhaltet.
Die zu erwartenden Kosten sollten hier im Allgemeinen einen Betrag von 150 € nicht überschreiten.
Viele Leute kaufen sich ein teures E-Bike statt eines Elektrorollers wenn sie ihren Führerschein aufgrund einer MPU verlieren. Unsere E-Mofas kosten ab 1599 € und können so eine interessante Alternative zum E-Bike sein.