E Scooter: Rechtslage in Österreich und der Schweiz

E Scooter: Rechtslage in Österreich und der Schweiz

Während die rechtliche Situation in Deutschland derzeit noch unsicher ist, gibt es in Österreich und der Schweiz bereits einen legalen Rahmen für E-Scooter. Alle Elektroroller mit einem maximalen Tempo von 25 Stundenkilometern und einem Motor mit maximal 600 Watt gelten in Österreich als E-Bikes. Sie sind dort legal, wo Fahrräder gestattet sind. Die Nutzung auf öffentlichen Straßen und Fahrradwegen ist erlaubt, wobei ein Kennzeichen und ein Führerschein nicht nötig sind. Allerdings muss der E-Scooter mit verschiedenen Reflektoren ausgestattet sein. 

In der Schweiz sind E-Scooter ebenfalls legal. Sie dürfen überall dort benutzt werden, wo der Radverkehr gestattet ist. Allerdings gelten die Elektroroller als Leicht-Motorfahrräder. Daher müssen Besitzer, die einen E-Scooter kaufen, einige Anforderungen erfüllen. Das maximale Tempo darf 20 Stundenkilometer nicht überschreiten. Die Leistung des Antriebs ist auf maximal 500 Watt beschränkt. Das Fahrzeug muss zudem ein Vorder- und Rücklicht sowie einen roten Rückstrahler besitzen.

Die schweizerische Gesetzgebung schreibt zudem eine akustische Warnvorrichtung vor. Eine herkömmliche Klingel gilt als ausreichend. Grundsätzlich benötigen Fahrer weder Kontrollschild noch Führerschein, wenn das Alter von 17 Jahren erreicht ist. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren müssen allerdings einen Führerausweis besitzen, wenn sie den E-Roller im Straßenverkehr verwenden wollen. In Österreich und der Schweiz lässt sich ein E-Scooter also bereits heute auf Straßen verwenden. In Deutschland dürften bald ähnliche Regeln gelten.

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Posted on 20.09.2018 0 4655

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