E Scooter: Zulassung in greifbarer Nähe

E Scooter: Zulassung in greifbarer Nähe

E Scooter: Zulassung in greifbarer Nähe



Eine Zulassung für E-Scooter rückt rasch näher. Allerdings gilt die neue Regelung zunächst nur für selbstlenkende Elektroroller. Wenn Sie einen E-Scooter kaufen, können Sie das Fahrzeug schon bald im Straßenverkehr verwenden. Andere Fortbewegungsmittel wie Hoverboards oder E-Skateboards sind von der Gesetzesvorlage ausgenommen.

In vielen Ländern gehören E-Scooter zum alltäglichen Verkehrsmittel. In Deutschland sind die praktischen Roller aber noch immer nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Ursache ist die unklare Rechtslage. Schließlich sind E-Scooter laut StVZO keiner eindeutigen Fahrzeugkategorie zuzuordnen. Daher gibt es verschiedene Interessengemeinschaften, die eine neue Fahrzeugklasse für die elektronischen Roller definieren möchten. Die Kategorie "Personal Light Electric Vehicles" (PLEV) soll derartige Fahrzeuge umfassen. 

Ende Juni übernahm die Bundestagsfraktion der Grünen die Initiative. Sie lud zum Fachgespräch in den Bundestag, wobei der rechtliche Status der E-Roller im Fokus stand. Die Teilnehmer berichteten, dass die meisten Abgeordneten eine Zulassung befürworten. So könnten E-Scooter vielleicht noch in diesem Jahr, spätestens aber 2019, für den Straßenverkehr legalisiert werden. Noch bleiben viele Fragen, die sich beispielsweise um die mögliche Höchstgeschwindigkeit oder die Kennzeichnung drehen. 

Mittlerweile gibt es weitere Neuigkeiten, die auf deutliche Einschränkungen hindeuten, wobei es aber vor allem um E-Skateboards und Hoverboards geht. Anläßlich eines Tages der Offenen Tür nutzte der Betreiber des Blog "monissen" die Gelegenheit, um dem zuständigen Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Fragen zur Thematik zu stellen. Im Gespräch mit Stephan Reichert ging es um den aktuellen Stand der Gesetzesvorlage, die E-Roller als Fahrzeugklasse definieren soll.

Reichert wies den Blogger darauf hin, dass sich die Vorlage offenbar in der finalen Phase der Gesetzgebung befindet. Demnach habe die Bundesanstalt für Straßenverkehr (BAST) empfohlen, dass nur selbst gelenkte Elektrokleinfahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen werden. Dabei gilt ein maximales Tempo von 20 Stundenkilometern sowie eine Leistung von 500 bis 1.200 Watt. Zur neuen Klasse gehören E-Roller mit eigenem Lenkrad. Fahrzeuge ohne Lenkstange sind ausgenommen. Für E-Skateboards und ähnliche Fortbewegungsmittel ist also keine Zulassung möglich. 

Die Gesetzesvorlage soll noch in diesem Jahr zur Abstimmung gelangen. Es scheint sehr sicher, dass das entsprechende Gesetz durch den Bundestag verabschiedet wird. Im Anschluss dürften Elektroroller in ganz Deutschland legal im Straßenverkehr nutzbar sein. Es gibt allerdings Kritik, weil selbstbalancierende Boards von der Regelung nicht berücksichtigt sind. Es bleibt also abzuwarten, ob die Vorlage verändert wird, bis der Bundestag abstimmt. 

Posted on 12.09.2018 0 11817

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