Elektroroller in Unternehmen, Nutzen und Buchung als Betriebsausgaben

Elektroroller in Unternehmen, Nutzen und Buchung als Betriebsausgaben

Elektroroller im Betrieb: So werden sie richtig verbucht

In den letzten Jahren haben sich Elektroroller als effiziente und umweltschonende Alternative für Betriebe und Lieferservice etabliert, um möglichst schnell größere Strecken zurückzulegen. Denn konventionelle E-Roller mit Verbrennungsmotor sind aufgrund ihres Abgasausstoßes nicht dafür geeignet, in Fabrikhallen oder im Lager umherzufahren, weil dadurch die Gesundheit der Mitarbeiter gefährdet wird. Kein Wunder, dass viele Betriebe für diesen Zweck Elektroroller kaufen.

Elektroroller, auch  E-Scooter genannt, erfreuen sich seit einiger Zeit zunehmender Beliebtheit. Im Sport- und Freizeitbereich werden sie unter anderem auf Weiterbildungen eingesetzt. Auch in der Tourismusbranche werden Fahrten auf Elektrorollern angeboten, zum Beispiel auf Kreuzfahrten.

E-Scooter kaufen: Die korrekte Besteuerung

Wenn Betriebe E-Scooter kaufen, werden sie in der Besteuerung genauso behandelt wie andere Fahrzeuge. Als abzugsfähige Betriebsausgaben werden beim E-Roller unter anderem die laufenden Betriebskosten, Reparaturkosten und Anschaffungskosten berücksichtigt.

Laufende Betriebskosten 

Da ein E-Scooter ausschließlich mit Strom betrieben wird, entstehen kaum Betriebskosten. Lediglich die regulären Stromkosten müssen berücksichtigt werden. Um herauszufinden, welche Stromkosten der E-Roller genau verbraucht, kann eine Ladestation mit eigenem Stromzähler installiert werden. Der über die Ladestation entnommene Strom kann unter den laufenden Betriebskosten verbucht werden.

Reparaturkosten

Wie bei Autos und Motorrädern werden auch für einen Elektroroller die Versicherungs- und Reparaturkosten sowie Aufwendungen abgebucht. Diese Buchungen stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. 

Wenn Betriebe Ersatzteile und Versicherungspolicen für ihre E-Scooter kaufen oder sie reparieren lassen, können die Kosten nur dann als Betriebsausgabe gebucht werden, wenn eine korrekte Rechnung mit allen notwendigen Angaben vorliegt. Nur dann kann auch die Vorsteuer abgezogen werden.

Elektroroller kaufen: Behandlung der Anschaffungskosten

Betriebe, die Elektroroller kaufen, können sie nicht als GWG abschreiben, weil die Anschaffungskosten dafür zu hoch sind. Aus diesem Grund werden die E-Roller als langfristig verfügbares Wirtschaftsgut im Anlagevermögen gebucht. Anschließend werden sie anhand der offiziellen AfA-Tabelle planmäßig abgeschrieben. Da E-Scooter keinen eigenen Eintrag in der AfA-Tabelle besitzen, wird stattdessen der Wert für Motorroller angesetzt. Daraus folgen eine gewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren und ein Abschreibungssatz von circa 14 Prozent jährlich.
Posted on 20.08.2018 0 19418

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