Ein Mopedauto ist rechtlich kein Auto, sondern ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug der EU-Klasse L6e: höchstens 45 km/h, höchstens 6 kW Leistung, höchstens 425 Kilogramm Leergewicht (bei Elektrofahrzeugen ohne Akku). Für diese Fahrzeugklasse ist die Führerscheinklasse AM vorgesehen – dieselbe Klasse, mit der man Roller und Mopeds bis 45 km/h fährt.
Das Mindestalter für die Klasse AM liegt seit 2021 bundesweit bei 15 Jahren. Vorher galt das nur in einigen Bundesländern als Modellversuch; inzwischen dürfen Fünfzehnjährige in ganz Deutschland mit AM fahren. Bis zum 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis allerdings nur innerhalb Deutschlands – wer mit 15 nach Österreich oder Frankreich fahren will, muss noch warten.
Die Klasse AM ist in vielen anderen Klassen enthalten. Sie brauchen keine neue Prüfung, wenn Sie einen dieser Führerscheine besitzen:
Für die meisten Erwachsenen bedeutet das: Wer irgendwann einmal Auto fahren durfte, darf ein Mopedauto fahren – ohne Fahrschule, ohne Prüfung. Das macht das Mopedauto zur Lösung für alle, die ihren Pkw-Führerschein zwar noch besitzen, sich einen Pkw aber nicht mehr leisten wollen oder nicht mehr zutrauen.
Ein häufig gestellte Frage: Darf ich ein Mopedauto fahren, wenn mir der Führerschein entzogen wurde? Die Antwort ist leider meistens nein. Bei einem Fahrverbot (ein bis drei Monate, etwa nach einem Geschwindigkeitsverstoß) und bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis (etwa nach Alkohol am Steuer) sind alle fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge betroffen – auch Klasse AM und damit auch das 45-km/h-Mopedauto.
Anders sieht es bei der 25-km/h-Version aus: Ein Fahrzeug, das nicht schneller als 25 km/h fährt, ist fahrerlaubnisfrei und darf mit Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden. Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis darf ein gedrosseltes Mopedauto deshalb in der Regel weiter gefahren werden – es sei denn, das Gericht hat ausdrücklich auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge verboten. Ein Fahrverbot dagegen gilt meist für Kraftfahrzeuge jeder Art, also auch für die 25-km/h-Version, sofern der Bescheid es nicht auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt. Im Zweifel hilft der Blick in den Bescheid oder die Frage an die Führerscheinstelle. Bei Futura sind viele Mopedautos wahlweise als 45- oder 25-km/h-Fahrzeug erhältlich.
Ist das Mopedauto auf 25 km/h gedrosselt und als solches typgenehmigt, gilt es wie ein Mofa. Dann reicht die Mofa-Prüfbescheinigung: ein Theoriekurs in der Fahrschule (meist sechs Doppelstunden), eine Theorieprüfung, keine Praxisprüfung, Mindestalter 15. Kosten: in der Regel 100 bis 200 Euro. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht gar keinen Nachweis – für diese Jahrgänge waren Mofas schon immer prüfungsfrei.
Die 25-km/h-Version ist deshalb bei älteren Kunden beliebt, die nie einen Führerschein hatten, und bei allen, die vor allem im Dorf und in der Stadt unterwegs sind, wo 25 km/h im Alltag kaum stören. Bedenken Sie aber: Auf Landstraßen ist der Geschwindigkeitsunterschied zum übrigen Verkehr groß. Wer regelmäßig zwischen Orten pendelt, ist mit 45 km/h besser bedient.
Wer keinen passenden Führerschein hat, macht die Klasse AM in der Fahrschule. Sie umfasst 12 Doppelstunden Theorie (Grundstoff) plus 2 Doppelstunden Zusatzstoff, eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung; Pflicht-Sonderfahrten wie beim Pkw gibt es nicht. Die Kosten liegen je nach Region und Fahrschule zwischen 500 und 1.000 Euro, inklusive Prüfungsgebühren, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs. Die Ausbildung dauert meist vier bis acht Wochen. Die praktische Ausbildung findet auf einem Roller statt, nicht im Mopedauto – gefahren werden darf danach beides.
Ein Tipp für Eltern: Wer die Klasse AM mit 15 macht, kann sie später mit dem Autoführerschein „aufstocken“ – die Theoriestunden des Grundstoffs werden angerechnet, wenn zwischen den Ausbildungen nicht zu viel Zeit liegt. Fragen Sie in der Fahrschule nach dem Begriff „Erweiterung“.
| Fahrzeug | Erforderlicher Nachweis | Mindestalter |
|---|---|---|
| Mopedauto 45 km/h (L6e) | Klasse AM – oder B, A1, A2, A, alte Klasse 3 | 15 Jahre |
| Mopedauto 25 km/h (gedrosselt, typgenehmigt) | Mofa-Prüfbescheinigung – entfällt für Jahrgänge vor 1.4.1965 | 15 Jahre |
| Leichtfahrzeug L7e (bis 90 km/h, z. B. Renault Twizy 80) | Klasse B1 – in Deutschland nur mit Klasse B | 18 Jahre |
Ja. Anders als beim begleiteten Fahren mit 17 gibt es bei Klasse AM keine Begleitperson. Der oder die Jugendliche darf allein fahren und auch einen Beifahrer mitnehmen.
Ja. Mit der Klasse AM beginnt die zweijährige Probezeit, wie bei jeder ersten Fahrerlaubnis. Wer später den Pkw-Führerschein macht, hat die Probezeit dann oft schon hinter sich – ein Vorteil, den viele Eltern unterschätzen.
EU- und EWR-Führerscheine gelten in Deutschland; wer dort die Klasse AM oder B besitzt, darf ein Mopedauto fahren. Führerscheine aus Drittstaaten müssen nach sechs Monaten Wohnsitz in Deutschland umgeschrieben werden.
Nein. In einem Mopedauto mit geschlossener Kabine und Sicherheitsgurten entfällt die Helmpflicht – anders als auf dem Roller. Anschnallen ist dafür Pflicht.
Nein. Autobahnen und Kraftfahrstraßen sind für Fahrzeuge gesperrt, die bauartbedingt nicht schneller als 60 km/h fahren können. Alle anderen Straßen sind erlaubt.
Die meisten Menschen, die über ein Mopedauto nachdenken, haben den passenden Führerschein längst – jeder Pkw-Schein reicht. Jugendliche bekommen mit 15 für 500 bis 1.000 Euro einen eigenen Schein, der sie unabhängig macht. Und wer gar keinen Führerschein hat oder ihn nicht mehr besitzt, findet in der 25-km/h-Version einen legalen Weg, mobil zu bleiben. Alle Elektro-Mopedautos von Futura – wahlweise mit 45 oder 25 km/h – finden Sie auf unserer Mopedauto-Übersicht.