
Sie überlegen, sich einen Elektroroller zuzulegen, sind aber unsicher, welchen Führerschein für Elektroroller Sie benötigen? Die gute Nachricht: Je nach Modell und Geschwindigkeit gibt es unterschiedliche Regelungen – und in manchen Fällen brauchen Sie gar keinen klassischen Führerschein. In diesem umfassenden Guide erklären wir Ihnen genau, welche Anforderungen für welches E-Roller-Modell gelten, welche Kosten auf Sie zukommen und was passiert, wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt werden.
Die Führerschein-Anforderungen für Elektroroller richten sich in Deutschland ausschließlich nach der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs – nicht nach der Motorleistung oder dem Hubraum wie bei Verbrennern. Hier die Übersicht:
Die meisten Elektroroller auf dem deutschen Markt fallen in die Kategorien 25 km/h oder 45 km/h, da diese die größte Alltagstauglichkeit bei niedrigen Einstiegshürden bieten.
Die 25 km/h-Elektroroller sind besonders beliebt, weil sie die niedrigsten Führerschein-Anforderungen haben. Hier die Details:
Wenn Sie mindestens 15 Jahre alt sind, können Sie mit der Mofa-Prüfbescheinigung einen Elektroroller bis 25 km/h fahren. Diese Prüfbescheinigung erhalten Sie nach:
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein im eigentlichen Sinne, sondern eine vereinfachte Fahrerlaubnis speziell für langsame Kleinkrafträder.
Besonders interessant: Wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde, darf Elektroroller bis 25 km/h komplett ohne jegliche Fahrerlaubnis fahren. Das gilt auch für E-Mofas und gedrosselte E-Roller. Diese Regelung stammt noch aus der Zeit, als Mofas in Deutschland generell führerscheinfrei waren.
Auch wenn kein Führerschein nötig ist: Ein Versicherungskennzeichen müssen Sie immer anbringen. Ohne gültige Haftpflichtversicherung dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen – unabhängig vom Alter oder der Fahrerlaubnis.
Die meisten Elektroroller für Erwachsene fahren maximal 45 km/h und gelten rechtlich als Kleinkrafträder (früher "Mokick" oder "Roller"). Für diese Kategorie benötigen Sie:
Die Klasse AM ist der Standard-Führerschein für Elektroroller bis 45 km/h. Wichtigste Fakten:
Wenn Sie bereits einen Pkw-Führerschein (Klasse B) oder einen Motorrad-Führerschein (A1, A2, A) besitzen, ist die Klasse AM automatisch mit eingeschlossen. Sie müssen keine zusätzliche Prüfung ablegen und können sofort losfahren.
Das bedeutet: Die meisten Autofahrer in Deutschland dürfen 45 km/h-Elektroroller ohne weitere Ausbildung fahren – ein großer Vorteil für Umsteiger.
Im Gegensatz zu 25 km/h-Modellen benötigen 45 km/h-Elektroroller:
Das Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis ist in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Die Konsequenzen sind erheblich:
Zusätzlich zur Strafe können folgen:
Unser Rat: Fahren Sie niemals ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. Die Risiken sind das kleine Abenteuer nicht wert.
Egal welchen Elektroroller Sie fahren – ein gültiges Versicherungskennzeichen ist Pflicht. So kommen Sie dran:
Die meisten Versicherer bieten Online-Abschlüsse an:
Nach Abschluss haben Sie zwei Optionen:
Das Versicherungskennzeichen muss am Heck des Rollers montiert werden – gut lesbar und fest verschraubt. Die meisten Elektroroller haben bereits eine passende Halterung.
Sie haben die Wahl zwischen:
Bei hochwertigen Elektrorollern (ab 2.000 Euro) empfehlen wir mindestens Teilkasko mit Diebstahlschutz.
Ja, mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B) dürfen Sie Elektroroller bis 45 km/h fahren, da die Klasse AM automatisch enthalten ist. Für schnellere Modelle benötigen Sie einen Motorradführerschein (A1, A2 oder A).
Ab 15 Jahren mit Mofa-Prüfbescheinigung für Modelle bis 25 km/h. Ab 16 Jahren mit Führerschein Klasse AM für Elektroroller bis 45 km/h. Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, dürfen 25 km/h-Roller ohne Fahrerlaubnis fahren.
Der Führerschein Klasse AM kostet zwischen 500 und 800 Euro, abhängig von der Region, Fahrschule und Anzahl der benötigten Fahrstunden. Darin enthalten sind Theorie-Unterricht, praktische Ausbildung sowie Prüfungsgebühren.
Ja, für alle Elektroroller mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h besteht Helmpflicht in Deutschland. Das gilt sowohl für 25 km/h- als auch für 45 km/h-Modelle. Es muss ein geprüfter Motorrad- oder Mofahelm sein.
Nein, Elektroroller mit Straßenzulassung müssen auf der Fahrbahn fahren – nicht auf Radwegen oder Gehwegen. Ausnahme: Es gibt ein Zusatzschild "Mofas frei" am Radweg. E-Scooter nach eKFV dürfen hingegen Radwege nutzen.
Ja, der Kauf ist ohne Führerschein möglich – Sie müssen beim Händler keine Fahrerlaubnis vorlegen. Allerdings dürfen Sie das Fahrzeug erst im Straßenverkehr nutzen, wenn Sie die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen.
Ja, Personen die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, dürfen Elektroroller bis 25 km/h ohne jede Fahrerlaubnis fahren. Alle anderen benötigen mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung ab 15 Jahren.
E-Scooter (nach eKFV, bis 20 km/h) sind komplett führerscheinfrei ab 14 Jahren. Elektroroller (25-45 km/h) benötigen mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder Klasse AM. Elektroroller sind außerdem mit einem Sitz ausgestattet.
Die Führerschein-Anforderungen für Elektroroller sind in Deutschland klar geregelt und deutlich zugänglicher als bei klassischen Motorrädern. Zusammengefasst:
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