Seit dem 01.01.2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Elektroroller und Motorräder fahren.
Unter diesem Link finden Sie unsere Elektroroller: https://elektroroller-futura.de/
Als privater oder gewerblicher E-Fahrzeughalter können Sie ab jetzt an der Richtlinie der Europäischen Union und dem Instrument der Treibhausgasemissionsquote (THG-Quote) des Umweltbundesamtes partizipieren. Dadurch ist im Jahr 2022 für Sie die Möglichkeit entstanden einen E-Bonus in Höhe von bis zu 425 EUR pro Elektrofahrzeug jährlich zu erhalten. Ab dem 01.01.2022 ist dies nun auch für private Fahrzeughalter möglich.
Sie bekommen diesen Bonus jährlich ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie jedes Jahr den Bonus aufs neue ausbezahlt bekommen. Das Bundesumweltamt setzt jedes Jahr die Höhe des THG-Bonus fest. Bis zum Jahr 2030 wird garantiert jährlich ein THG-Bonus vom Bundesumweltamt ausgezahlt.
Der THG-Bonus kann auch für Elektroroller beantragt werden, die in der Vergangenheit gekauft wurden. Dies gilt auch für Fahrzeuge die z.B. im Jahr 2018, 2019, 2020 oder 2021 gekauft wurden.
Zurzeit wird ein 125er Elektroroller, gleich gewertet wie ein Elektroauto. Das bedeutet ein Elektroauto und ein 125er E-Roller bekommen derzeit die gleiche jährliche Prämie.
Ab jetzt besteht die Möglichkeit für 125-E-Roller den THG-Bonus zu beantragen. Die THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei. Die THG-Prämie kann erst beantragt werden, nachdem Sie Ihren E-Roller gekauft haben, da Sie für die Zulassung die COC-Papiere des E-Rollers benötigen. Für eine erfolgreiche Bestätigung des THG-Bonus durch das Umweltbundesamt wird zwingend eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite) benötigt. Diese Zulassungsbescheinigung bekommen Sie auf der KFZ-Zulassung.
Unter diesem Link finden Sie unsere 125er Elektroroller: https://elektroroller-futura.de/80-kmh-roller
125er Elektroroller müssen zwingend bei der KFZ-Zulassungsstelle zugelassen werden. Nachdem Sie Ihren 125er Elektroroller gekauft haben, können Sie mit Ihrem Fahrzeugbrief, die jährliche Förderung beantragen. Detaillierte Infos wie Sie die THG-Prämie beantragen, bekommen Sie in unserer Video-Erklärung.
Wir verkaufen derzeit drei Elektroroller der 125er Klasse, diese finden Sie in der Kategorie: "80 km/h Roller"
1. THG Insta Service: 425 €
Da wir die THG-Prämie nicht selber auszahlen, sind alle Angaben ohne Gewähr.
Verschiedene Firmen bieten im Internet unterschiedlich hohe Förderungsprämien für 125er-Elektroroller an. Die Prämien reichen von ca. 280 - 375 Euro.
Der Grund für die unterschiedlichen Beträge ist, dass die Firmen für diesen Service verschieden hohe eigene Kosten ansetzen. Unser Kooperationspartner zahlt im Jahr 2022 eine Prämie von 375 Euro aus.
Mit einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 (ab 16 Jahre), A2 und A darf der 125er-Elektroroller in Deutschland gefahren werden. Zum fahren berechtigt ferner der Auto-Führerschein wenn dieser vor dem 01.04.1980 erworben wurde.
Seit dem 01.01.2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Elektroroller und Motorräder fahren.
Unter diesem Link finden Sie unsere Elektroroller: https://elektroroller-futura.de/
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